GAEB 90
GAEB 2000
GAEB XML
Datenaustauschphasen im GAEB-90-Format
Datenaustauschphasen sind vergleichbar mit einen Bearbeitungsstand in einem Workflow und bestimmen den Inhalt der GAEB-Dateien. Im GAEB-90 sind die Datenaustauschphasen von 81 – 86 beschrieben. Die Abbildung zeigt den Informationsfluß zwischen den einzelnen Datenaustauschphasen.
GAEB-Dateien verwenden als Dateiendung die Kombination aus dem GAEB-Format und der Datenaustauschphase (z.B. d83 –> d=GAEB-90, 83=Angebotsanfrage). Früher wurde anstatt dem “d” ein “k” verwendet.
Weitere Informationen zum GAEB-Standard erhalten Sie auf der Homepage des GAEB oder über den Beuth Verlag.
Dateiaufbau im GAEB-90 Format
GAEB-90 Dateien sind ASCII-Dateien (keine Sonderzeichen zulässig) mit einer festen Satzlänge von 80 Zeichen pro Zeile. Jeder Datensatz hat folgenden prinzipiellen Aufbau.
Sie können sich hier eine Beispieldatei im GAEB90-Format downloaden».
Die Satzart bestimmt wie die 72 Zeichen des Inhalts zu interpretieren sind.
Aufbau von LVs nach GAEB-90
Das GAEB-90 LV kann im wesentlichen folgende Bestandteile enthalten:
- Vertragliche Regelungen
- Angaben zum Projekt, Vergabe, Auftraggeber und -nehmer
- Gruppenstufen (z.B. Titel) / Lose
- Positionen
- Hinweistexte
- Ausführungsbeschreibungen
Die nebenstehende Aufzählung entspricht nicht der Vollständigkeit, da hier nur das Wesentliche erläutert werden soll. In Abhängikeit der Datenaustauschphase sind einige Angaben optional, andere notwendig. So sind z.B. bei einer Ausschreibung (D83) Angaben zum Auftraggeber erforderlich, zum Auftragnehmer jedoch erst bei einem Angebot (D84).
Die folgende Übersicht zeigt, welche Angaben in welcher Datenaustauschphase notwendig bzw. optional sind.
D81 | D82 | D83 | D84 | D85 | D86 | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Informationen zum LV | muss | muss | muss | muss | muss | muss | |
Informationen zum Projekt | muss | muss | muss | muss | muss | muss | |
Auftraggeber | kann | kann | muss | muss | muss | muss | |
Auftragnehmer | entfällt | entfällt | entfällt | muss | muss | muss | |
Preise | entfällt | muss | kann | muss | muss | muss |
Die Regelungen des GAEB DA 2000
Die Regelungen enthalten Informationen zum Aufbau und Austausch von:
- Leistungsverzeichnissen
- Katalogen
- Kostenermittlungen
- Raum- und Bauteilinformationen
- Ablaufplanung
- Anfrage und Bestellung
Die folgende Abbildung zeigt die Austauschphasen und deren Verflechtung. Die in roten Rahmen Phasen können auch im GAEB90-Format übertragen werden.
In der GAEB DA 2000, Version 1.2 wurde festgelegt, dass Dateien im GAEB2000-Format die Dateiendung “P” erhalten.
Beispiel: Muster.P83 (Angebotsaufforderung im GAEB2000-Format)
Weitere Informationen zum GAEB-Standard erhalten Sie auf der Homepage des GAEB oder über den Beuth Verlag.
Aufbau von Dateien im Format GAEB DA 2000
GAEB-2000 Dateien können im ANSI, ASCII oder Unicode gespeichert sein. Sie sind strukturiert aufgebaut und bestehen aus Objekten, Strukturen und Elementen. Objekte können beliebig viele weitere Objekte und Elementen beinhalten, während Elemente nur die entsprechenden Werte enthalten. Strukturen sind eine spezielle Form von Objekten.
Sie können sich hier eine Beispieldatei im GAEB2000-Format downloaden »
Aufbau von LVs nach GAEB DA 2000
Der Aufbau von Leistungsverzeichnissen nach dem GAEB-2000 kann gegenüber dem GAEB-90 wesentlich komplexer sein. Nachfolgend sollen hier nur kurz einige Unterschiede und Erweiterungen dargestellt werden.
- zu fast allen bereits im GAEB 90 enthaltenen Bestandteilen sind umfangreichere Angaben möglich
- es können zusätzliche Angaben verarbeitet werden, z.B. Informationen zur Instandhaltung und Rahmenverträgen
- es besteht die Möglichkeit auf unterschiedlichste Kataloge zu verweisen z.B. Adressen, Artikel
- es besteht die Möglichkeit auf externe Dateien z.B. Bilder, Lagepläne ect. zu verweisen
- zu einem Positionspreis können bis zu 6 EP-Anteile angegeben werden
- innerhalb eines LVs können bis zu 5 Gruppenstufenebenen vorkommen
- Texte können auch im RT-Format übergeben werden (formatierter Text, Schriftart, Größe …)
- die OZ ist nicht mehr auf max. 9 Stellen begrenzt
- es können Positionen Mengenaufmaße zugeordnet werden
Die Regelungen des GAEB DA XML
Die Regelungen enthalten Informationen zum Aufbau und Austausch von:
- Leistungsverzeichnissen
- Katalogen
- Kostenermittlungen
- Mengenermittlung
- Raum- und Bauteilinformationen
- Ablaufplanung
- Anfrage und Bestellung
- Lieferung und Rechnung
Die folgende Abbildung zeigt die Austauschphasen und deren Verflechtung.
Die mit * versehenen Austauschphasen sind bisher noch in der Planung.
Dateien im GAEB-XML-Format erhalten die Dateiendung “X” .
Beispiel: Muster.x83 (Angebotsaufforderung im GAEB-XML-Format)
Weitere Informationen zum GAEB-Standard erhalten Sie auf der Homepage des GAEB oder über den Beuth Verlag.
Aufbau von LVs nach GAEB DA XML
Der Aufbau von Leistungsverzeichnissen nach dem GAEB-XML entspricht im wesentlichen dem des GAEB-2000 Formates. Weitere Austauschphasen sind jedoch geplant.
Sie sollen die Anforderungen an elektronische Prozesse zur Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung noch besser unterstützen.
In Vorbereitung sind zum Beispiel: Kostenermittlung, Preisspiegel, Lieferschein, Raumbuch, Kakulationsdaten, Ablaufplanung + diverse Kataloge
- In der ersten Zeile wird der Dokumenttyp und die Version deklariert (xml Version1.0).
- Die zweite Zeile enthält das Wurzelelement mit Namensraumdeklaration (GAEB). Danach beginnt der Aufbau wie im Schema dargestellt.
- Jedes Dokument besitzt genau ein Wurzelelement. Als Wurzelelement wird dabei das jeweils äußerste Element bezeichnet, z.B. .
- Alle Elemente mit Inhalt besitzen einen Beginn-und einen End-Auszeichner (z.B. Inhalt).
Elemente welche ohne Inhalt sind können auch in sich geschlossen sein, wenn sie aus nur einem Auszeichner bestehen, der mit /> abschließt (z.B. ). - Die Beginn-und End-Auszeichner sind ebenentreu-paarig verschachtelt.
Das bedeutet, dass alle Elemente geschlossen werden müssen, bevor die End-Auszeichner des entsprechenden Elternelements oder die Beginn-Auszeichner eines Geschwisterelements erscheinen. - Ein Element darf nicht mehrere Attribute mit demselben Namen besitzen.
Sie können sich hier eine Beispieldatei im GAEB-XML-Format downloaden ».
Weitere Erläuterungen zu den verwendeten Begrifflichkeiten (Schema) finden Sie auf den Seiten des GAEB.
Fehlen notwendige Angaben kann es vorkommen, daß die AVA- oder Kalkulationssoftware die GAEB-Datei nicht einlesen kann. Eine Prüfung, ob die Datei den Regelungen des GAEB entspricht, kann mit dem kostenlosen GAEB-Viewer erfolgen.